Hinweise
Gemeinsam kommen wir am schnellsten weiter, wenn Sie mir soviel genaue Angaben über die gesuchten Personen übermitteln, wie Ihnen bekannt sind.
Berlin:
Gerade in Berlin ist die Kenntnis einer Wohnanschrift sehr hilfreich bei Nachforschungen für den Zeitraum ab 1874 (keine Generalregister mehr), um die entsprechende Kirchengemeinde bzw. den Standesamtsbezirk zuordnen zu können.  (siehe: Berliner Ev. Kirchengemeinden 1874, www.alt-berlin.info, adressbuch.zlb.de)
deutsche Ostgebiete:
Für die ehemaligen östlichen Kirchenprovinzen der Ev. Landeskirche der älteren Provinzen Preußens können Sie beispielsweise vorab unter www.ezab.de (Bestände/Kirchenbücher) selbst recherchieren, ob für „Ihre“ Kirchengemeinde evangelische Kirchenbücher (bis Jahrgang 1945) im Evangelischen Zentralarchiv in Berlin vorliegen.
Beglaubigte Kopien oder Urkunden:
von Kirchenbucheintragungen und Personenstandsunterlagen dürfen nur von den entsprechenden Kirchenbuchstellen bzw. zuständigen Standesämtern ausgestellt werden. Sollte ich das für Sie im Auftrag in die Wege leiten, stelle ich die Unkosten in Rechnung.

Evangelische Kirchenbücher als Archivgut unterliegen gesetzlichen Schutzfristen und den jeweiligen Archivbenutzungsordnungen. Für Kirchenbücher und deren Verfilmungen, die noch Schutzfristen unterliegen, können nur von Nachfahren in direkter Linie bei den Kirchenbuchstellen schriftlich Suchaufträge und Kopien bzw. Auszüge beantragt werden.

Seit 2009 unterliegen ältere Zivilregister der Standesämter (Geburten älter 110 Jahre, Heiraten älter 80 Jahre, Sterbefälle älter 30 Jahre) archivrechtlichen Regelungen (Eigenrecherche möglich; in Berlin derzeit Benutzungsgebühr von 30 Euro / Kalenderjahr). Sie werden sukzessive von den StA-Archiven in die entsprechend zuständigen kommunalen Archive abgegeben (keine Ausstellung von beglaubigten Urkunden).

Jüngere Zivilregister dürfen lt. Datenschutz-Bestimmungen des PStG nur bei direkten Vorfahren bzw. rechtlichem Interesse und vom Standesamt selbst recherchiert werden. Durch Vor Ort - Besuche meinerseits (mit Ihrer Vollmacht) lässt sich diese Bearbeitungszeit minimieren.

Bitte beachten Sie:
dass eine Vorabeinschätzung des zu erwartenden  Rechercheaufwandes trotz Erfahrungswerten aufgrund unterschiedlicher Qualität der vorhandenen Quellen nur schwer möglich ist.
dass ein Honorar entsprechend der aktuellen Preisliste auch bei sogenannten „Negativrecherchen“ anfällt.
dass die Gesamtkosten für eine Recherche je nach Umfang durchschnittlich etwa zwischen 60 und 220 bzw. 360 Euro betragen können (bei einer entsprechenden Suchzeit im Archiv von 1 oder 4 bzw. 7 Stunden und einer Archivgebühr von bspw. 35 Euro / Benutzertag, wie z. Z. im EZA / ELAB).
dass Namensforschungen und umfangreichere Transkriptionsarbeiten von mir derzeit nur bedingt übernommen werden.
altdeutsche Schreibschrift