AGB
1. Geltungsbereich
1.1 Die nachfolgenden AGB regeln die Recherchedienstleistungen zwischen Auftraggebern und Herrn Lutz Kosel, nachfolgend Auftragnehmer.
1.2 Die AGB werden vom Auftraggeber bei verbindlichen Anfragen mit Beauftragung anerkannt durch:
- E-Mail Anfrage von der Website des Auftragnehmers
- E-Mail Anfrage ohne Nutzung der Website des Auftragnehmers
- schriftlichen Rechercheanfrage des Auftraggebers
- schriftlichen Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer bei umfangreicheren Aufträgen
Dies setzt ein vorheriges Inkenntnissetzen des Auftraggebers über die AGB durch den Auftragnehmer voraus.
2. Auftragserteilung
2.1 Verbindliche schriftliche Anfragen (Brief, E-Mail, Fax) des Auftraggebers gelten als Auftragserteilung (bei einfachen Recherchen in einem Archiv).
2.2 Umfangreichere Recherchen (entsprechend der Einschätzung durch den Auftragnehmer, z.B. in mehreren Archiven / Orten) bedürfen eines schriftlichen Vertragsabschlusses zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer, in dem Gegenstand der Rechercheleistung und der voraussichtliche Zeitaufwand festgelegt werden.
3. Auftragserfüllung
3.1 Über den vertraglich festgelegten Vertragsgegenstand hinausgehende Leistungen bedürfen einer von beiden Seiten schriftlich festgelegten zusätzlichen Vereinbarung.
3.2 Vereinbarte Lieferfristen beruhen auf Erfahrungswerten. Finanzielle Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber ergeben sich daraus nicht.
3.3 Der Auftraggeber hat das Recht, vom Auftragnehmer einen Zwischenbericht über den Stand der Auftragserfüllung zu verlangen.
3.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, wenn sich dies für die Auftragserfüllung als notwendig erweist, die Zuarbeit eines dazu qualifizierten Dritten heranzuziehen. Dazu ist eine vorherige Absprache mit dem Auftraggeber erforderlich.
3.5 Ein Vertragsrücktritt des Auftragsnehmers kommt bei Vorliegen von über die gesetzlichen Rücktrittsgründe hinausgehenden Gründen in Betracht: z.B. Ausführung des Auftrages nur unter unvertretbar hohen Aufwendungen; Auftraggeber kann nach der Auftragserteilung die zu erwartenden Kosten der Recherche nicht tragen.
4. Zahlungsmodalitäten
4.1 Es gilt die zu Beginn des Auftrages gültige Preisliste. Für die Berechnung des Honorars wird die für den Forschungsauftrag benötigte Arbeitszeit zugrunde gelegt.
4.2 Das Recht, ein Pauschalhonorar zu vereinbaren, bleibt vorbehalten.
4.3 Ein Honorar fällt auch bei sogenannten „Negativrecherchen“ an.
4.4 Bei Erteilung eines umfangreicheren Auftrages privater Auftraggeber  (Auftragssumme ab ca. 250 Euro) erfolgt die erste Rechercheeinheit erst  nach Vorauszahlung eines vorab zwischen Auftraggeber und -nehmer schriftlich vereinbarten Vorschusses (ca. 50% der zu erwartenden Gesamtsumme). Nicht ausgeschöpfte Vorauszahlungen (z.B. wegen Quellenlage) werden dem Auftraggeber zurückerstattet.
4.5 Der Auftragnehmer ist gehalten, die zusätzlich zum Honorar anfallenden Unkosten im Interesse des Auftraggebers, soweit es ihm möglich ist, zu minimieren.
4.6 In der Preisliste angegebene Fahrkosten sind Pauschalpreise pro (zweifachen) zurückgelegten Entfernungskilometer, unabhängig von der Art des Verkehrsmittels und der benötigen Fahrzeit.
4.7 Der Rechnungsbetrag wird zwei Wochen nach Rechnungsstellung fällig.
4.8 Belege für in Rechnung gestellte Unkosten (tatsächlich bei der Recherche angefallene Kosten durch die jeweiligen Einrichtungen) werden dem Auftraggeber in der Regel nur auf Wunsch als Anlage zur Rechnung vom Auftragnehmer mit übersandt.
4.9 Zusätzliche Kosten, die aufgrund von Rechnungsüberweisungen,bspw. aus dem Ausland, anfallen, sind vom Auftraggeber zu zahlen. Er hat deren Höhe vorab zu klären und im Rahmen der Rechnungsbegleichung zu berücksichtigen.
5. Haftung
5.1 Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden und Folgeschäden, die auf missverständliche oder lückenhafte Informationen seitens des Auftraggebers zurückzuführen sind.
5.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vertraglich vereinbarten Verwahrorte von Quellen und Beständen im Zuge der Recherche zu untersuchen. Eine Garantie für die Vollständigkeit kann der Auftragnehmer aber nicht übernehmen.
5.3 Der Auftraggeber erhält Daten zur persönlichen Nutzung. Die Verwendung unterliegt generell den für Archivgut gültigen Verordnungen und Gesetzen. Bei Verwertung von Informationen aus Archivalien sind bestehende Urheber-, Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte zu wahren. Eine Haftung des Auftragnehmers für unsachgemäße oder missbräuchliche Verwendung der Forschungsergebnisse durch den Auftraggeber wird ausgeschlossen.
5.4 Bei Archivgut oder Abbildungen, die der Auftragnehmer als Kopien oder Dateien an den Auftraggeber liefert, sind die Nutzungsrechte des Eigentümers zu berücksichtigen. Veröffentlichungen unterliegen dessen schriftlicher Zustimmung.
6. Schlussbestimmungen
6.1 Hinsichtlich Streitigkeiten bei der Durchführung des Auftrags kommen ausschließlich die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland zur Anwendung (Gerichtstand ist Berlin).
6.2 Bei Unwirksamkeit einer der vorgenannten Bedingungen (Punkt 1 bis 5) verlieren die anderen Bestimmungen nicht ihre Wirksamkeit.
6.3 Vereinbarungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer, die von den AGB abweichen, bedürfen der Schriftform.